Das Wesen der Versicherung

Eine Versicherung ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen eine natürlichen oder einer juristischen Person und einer Versicherungsgesellschaft. Er kommt auf der Basis von Angebot und Annahme zustande und unterliegt nicht nur den Bestimmungen des BGB, sondern es müssen zusätzlich die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes VVG beachtet werden.

Aus dem Vertrag ergeben sich grundlegende Pflichten für beide Parteien. Der Versicherungsnehmer zahlt ein regelmäßiges Entgelt in Form eines Beitrages an die Gesellschaft, damit diese ihn im Falle eines im Deckungsumfang enthaltenen Schadens entschädigt. Aus dem in der Versicherung vereinbarten Deckungsumfang ergeben sich die einzelnen Versicherungsarten. Außerdem wird nach reinen Risikoversicherungen und Kapital bildenden Versicherungen unterschieden. Einige Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehört beispielsweise die KFZ Haftpflicht. Auch besteht in Deutschland eine Sozialversicherungspflicht.

Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind für den jeweiligen Einzelfall im konkreten Vertrag geregelt. Darüber hinaus gibt es die Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die für alle Verträge einheitlich gelten. Hier können Kündigungs- und Mitwirkungspflichten geregelt sein. Bei Unfallversicherungen findet man in den AGB oft auch die Auflistungen, welche prozentualen Entschädigungen bei welchen Dauerschäden übernommen werden.

Wie bei allen Produkten, die auf dem freien Markt angeboten werden, findet man auch bei der Versicherung völlig unterschiedliche Verträge, in denen sowohl die Deckungssummen als auch die dafür zu entrichtenden Beiträge variieren können. Deshalb ist es wichtig, dass man sich vor einem Vertragsabschluss auf dem Markt umschaut, wo man die besten Konditionen zu den günstigsten Preisen bekommen kann. Man muss sich als Verbraucher auch nicht mit allen Versicherungen an eine Gesellschaft binden, sondern kann sie für jede Versicherungsart frei wählen.